
SVS Salzburg Rechnung einreichen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wer sich selbstständig macht, steht früher oder später vor der Frage: Wie reiche ich eine Rechnung bei der SVS ein? Die gute Nachricht: Der digitale Weg ist einfacher als viele denken. Laut SVS können Sie Rechnungen über das Portal svsGO mit der ID Austria hochladen und absenden (SVS – Was ist Ihr Anliegen? (offizielles Serviceportal)). In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Rechnungen und Verordnungen bei der SVS in Salzburg einreichen – online, per Post oder persönlich.
Hauptsitz SVS Salzburg: Auerspergstraße 5, 5020 Salzburg ·
Telefonische Hotline: 050 808 808 (Ortstarif) ·
Online-Terminbuchung: termine.sozialversicherung.at ·
Dienstleistungen: Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Unfallversicherung
Kurzüberblick
- Online über das SVS-Portal mit ID Austria (SVS – svsGO (digitaler Einreichungsservice))
- Per Post an die Adresse in Salzburg (SVS – Kontakt und Standorte)
- Persönlich mit Termin im Kundencenter (Terminbuchung Sozialversicherung)
- Wahlarztbesuche anteilig erstattet (Sozialversicherung – Wahlarzt/Wahltherapeut: Rechnung einreichen (offizielle Anleitung))
- Medikamente gemäß Erstattungskodex (SVS – Leistungen und Beiträge)
- Spitalsaufenthalte in der allgemeinen Klasse (SVS – Kostenübernahme)
- Telefon: 050 808 808 (SVS – Kontakt)
- E-Mail: dlz.sg@svs.at (SVS – Kontakt)
- Adresse: Auerspergstraße 5, 5020 Salzburg (SVS – Kontakt)
- Einkommensabhängig (SVS – Beitragsrechner)
- Vorläufige Berechnung in den ersten drei Jahren (SVS – Beitragsrechner)
- Mindestbeitrag gesetzlich festgelegt (SVS – Beitragsrechner)
Sieben wichtige Fakten auf einen Blick – von der Adresse bis zur Zuständigkeit.
| Name | Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) |
| Sitz Salzburg | Auerspergstraße 5, 5020 Salzburg |
| Telefon | 050 808 808 (Ortstarif) |
| dlz.sg@svs.at | |
| Webseite | www.svs.at |
| Online-Terminbuchung | termine.sozialversicherung.at |
| Zuständig für | Selbständige, Bauern und Gewerbetreibende |
Wie reiche ich bei der SVS eine Rechnung ein?
Die SVS bietet Ihnen drei Wege, um eine Rechnung einzureichen: digital über das Portal, per Post oder persönlich im Kundencenter. Die meisten Versicherten nutzen den Online-Weg, weil er schnell und unkompliziert ist.
Rechnung online einreichen
- Öffnen Sie svsGO auf www.svs.at oder die SVS-App.
- Melden Sie sich mit Ihrer ID Austria (früher Handysignatur) an.
- Laden Sie Ihre Rechnung als PDF, JPG oder PNG hoch – pro Antrag nur die Unterlagen eines Besuchs.
- Fügen Sie den Zahlungsnachweis hinzu (z. B. E-Banking-Beleg oder Kontoauszug).
- Geben Sie Ihre Bankverbindung sowie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an und senden Sie den Antrag ab.
Rechnung per Post einreichen
Senden Sie Ihre Rechnung samt Zahlungsbeleg und ggf. Verordnung an: SVS, Auerspergstraße 5, 5020 Salzburg. Laut SVS ist die Postadresse für das Kundencenter Salzburg zuständig.
Rechnung persönlich im Kundencenter einreichen
Die persönliche Abgabe ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Buchen Sie Ihren Termin online unter termine.sozialversicherung.at. Die SVS empfiehlt, vorab alle Unterlagen vollständig bereitzuhalten.
Kann ich SVS per E-Mail einreichen?
Die SVS rät von der Einreichung sensibler Daten per E-Mail ab, da dieser Kanal als unsicher gilt. Nutzen Sie stattdessen das sichere Online-Portal (SVS – digitaler Einreichungsservice (svsGO)). Eine Einreichung per E-Mail ist nicht möglich – weder für Rechnungen noch für Verordnungen.
Wer ID Austria und Smartphone hat, erledigt die Einreichung in wenigen Minuten – ohne Briefmarke und Wartezeit. Die SVS selbst bezeichnet den digitalen Kanal als „in wenigen Minuten erledigbar”.
Die Erkenntnis: Der Online-Weg ist der schnellste und sicherste. Wenn Sie keine ID Austria haben, bleibt der Postweg eine verlässliche Alternative – planen Sie aber ein paar Tage Bearbeitungszeit ein.
Kurz gefasst: Versicherte in Salzburg reichen Rechnungen am besten über svsGO ein – das dauert nur Minuten und spart Porto. Der Postweg ist eine Alternative, aber langsamer.
Welche Kosten übernimmt die SVS?
Die SVS erstattet Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und Spitalsaufenthalte – allerdings nicht immer in voller Höhe. Entscheidend ist, ob Sie einen Wahlarzt oder einen Kassenarzt aufsuchen.
Krankenversicherungsleistungen
- Kassenarztbesuche – volle Kostenübernahme.
- Spitalsaufenthalte in der allgemeinen Klasse – die SVS übernimmt den vollen Tarif.
- Medikamente auf Rezept – soweit sie im Erstattungskodex gelistet sind.
Wahlarztkosten
- Bei Wahlarztbesuchen erhalten Sie einen Teil der Kosten zurück – den Tarif, den auch ein Kassenarzt bekommt.
- Die Differenz zum tatsächlichen Honorar zahlen Sie selbst.
- Für die Erstattung müssen Sie die Rechnung und den Zahlungsbeleg einreichen.
Medikamentenkosten
- Die SVS übernimmt Medikamente auf Basis des Erstattungskodex (EKO) – das sind rund 8.000 Präparate.
- Für jedes Medikament zahlen Sie eine Rezeptgebühr (aktuell 6,70 Euro pro Rezept).
- Bei Wahlmedikamenten kann ein Aufschlag anfallen.
Je höher das Wahlarzt-Honorar, desto größer der Eigenanteil – obwohl die SVS denselben Fixbetrag erstattet. Ein Vergleich der Honorare lohnt sich vor dem Besuch.
Warum das wichtig ist: Versicherte, die regelmäßig zum Wahlarzt gehen, sollten die Erstattungssätze kennen und ihre Rechnungen konsequent einreichen – sonst verschenken sie bares Geld.
Wie kann ich eine Verordnung bei der SVS einreichen?
Verordnungen – etwa eine Überweisung zum Facharzt oder ein Heilbehelfsrezept – reichen Sie nach demselben Prinzip ein wie eine Rechnung. Auch hier gilt: digital geht am schnellsten.
Verordnung online einreichen
- Loggen Sie sich im SVS-Portal (svsGO) mit Ihrer ID Austria ein.
- Wählen Sie die Kategorie „Verordnung einreichen” aus.
- Laden Sie die Verordnung als PDF oder Foto (JPG/PNG) hoch.
- Ergänzen Sie falls nötig einen Zahlungsnachweis.
- Der Antrag wird direkt an die SVS weitergeleitet.
Verordnung per Post oder persönlich einreichen
- Per Post an die SVS Salzburg, Auerspergstraße 5, 5020 Salzburg.
- Persönlich nur nach Terminvereinbarung – nutzen Sie dafür den Online-Terminkalender.
Der Haken: Die Einreichung per Post dauert 1–2 Wochen länger als online. Wer schnell eine Bewilligung braucht, sollte den digitalen Weg wählen.
Was kostet die SVS monatlich?
Die Höhe Ihrer SVS-Beiträge ist einkommensabhängig. Grundlage ist Ihr Jahresgewinn aus dem letzten Pflichtversicherungsjahr – mindestens gelten jedoch gesetzliche Mindestbeiträge.
Beitragsberechnung für Selbständige
- Krankenversicherung: 6,80 % der Beitragsgrundlage (Gewinn).
- Pensionsversicherung: 18,50 % der Beitragsgrundlage.
- Unfallversicherung: 1,40 % der Beitragsgrundlage.
- Arbeitslosenversicherung: 6,00 % (für GSVG-Neugründer optional).
Die genauen Prozentsätze finden Sie auf der SVS-Website.
Vorläufige Berechnung in den ersten drei Jahren
- In den ersten drei Jahren Ihres Unternehmens wird der Beitrag vorläufig anhand der gesetzlichen Mindestbeiträge berechnet.
- Nach drei Jahren erfolgt eine endgültige Vorschreibung auf Basis des tatsächlichen Gewinns.
- Mögliche Nachzahlungen oder Rückzahlungen sind nicht ungewöhnlich.
Beitragshöhe nach Einkommen
- Der Mindestbeitrag liegt 2024 bei rund 170 Euro pro Monat (abhängig von der Sparte).
- Der Höchstbeitrag ist gedeckelt – ab einem Gewinn von etwa 80.000 Euro steigt er nicht weiter.
Das bedeutet für Sie: Planen Sie für die ersten drei Jahre mit einem Fixbetrag, danach steigt oder sinkt Ihr Beitrag mit Ihrem Gewinn. Eine jährliche Steuerberatung hilft, böse Überraschungen zu vermeiden.
Für was ist die SVS zuständig?
Die SVS – Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen – ist der österreichische Sozialversicherer für alle Selbständigen, Bauern und freiberuflich Tätigen. Sie betreut rund 1 Million Versicherte.
Sozialversicherung der Selbständigen
- Die SVS ist die zentrale Anlaufstelle für Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
- Sie ist Ansprechpartner für Beitragsfragen, Leistungsanträge und Serviceanliegen.
Leistungen der SVS im Überblick
- Krankenversicherung: Arztbesuche, Spitalsaufenthalte, Medikamente, Rehabilitation.
- Pensionsversicherung: Alterspension, Invaliditätspension, Hinterbliebenenpension.
- Unfallversicherung: Schwere Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten.
- Arbeitslosenversicherung: Nur für bestimmte Personengruppen.
Zuständigkeit für Bauern und Selbständige
- Bauern fallen automatisch in den Zuständigkeitsbereich der SVS.
- Selbständige und Gewerbetreibende sind pflichtversichert, sobald ihre Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
Was das für Sie bedeutet: Wenn Sie selbstständig sind oder einen landwirtschaftlichen Betrieb führen, ist die SVS Ihr Versicherer – Sie müssen nicht extra wählen, die Pflichtversicherung tritt automatisch ein. Bei Fragen zu konkreten Leistungen hilft die Hotline 050 808 808.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Rechnung online einreichen
- Unterlagen sammeln: Rechnung, Zahlungsbestätigung und ggf. Verordnung bereithalten.
- svsGO öffnen: Rufen Sie das Portal auf oder starten Sie die SVS-App.
- Mit ID Austria anmelden: Ihre digitale Identität freischalten.
- Rechnung hochladen: Wählen Sie die Datei aus (PDF/JPG/PNG).
- Zahlungsbeleg hinzufügen: Geben Sie den Nachweis Ihrer Zahlung an (z. B. Kontoauszug).
- Bankdaten und Kontakt angeben: Für die Rücküberweisung und allfällige Rückfragen.
- Antrag absenden: Die SVS bestätigt den Eingang elektronisch.
Nutzer berichten, dass der gesamte Vorgang in unter fünf Minuten erledigt ist – das spart Zeit und Aufwand (port41.at – Erfahrungsbericht zur SVS-App).
Die digitale Einreichung ist der empfohlene Weg – schnell, sicher und ohne Medienbrüche.
Bestätigte Fakten und was noch unklar ist
Bestätigte Fakten
- SVS-Hauptsitz Salzburg ist in der Auerspergstraße 5 (SVS – Kontakt und Standorte).
- Telefonische Erreichbarkeit unter 050 808 808.
- Online-Portal für Einreichungen verfügbar (svsGO).
- Digitale Einreichung erfordert ID Austria.
- Der Service ist gebührenfrei.
Was unklar ist
- Genaue Kosten eines 2‑Bett‑Zimmers: variieren je nach Krankenhaus und Vertrag.
- Individuelle Beitragshöhe: hängt vom genauen Einkommen ab und ist nicht pauschal bezifferbar.
„Telefonisch beantworten wir Ihre Fragen gerne unter: 050 808 808 … Aus dem österreichischen Festnetz sind wir für Sie zum Ortstarif erreichbar.”
SVS – Kontaktseite (offizielle Telefonhotline)
„Persönliche Beratung in SVS-Kundencentern nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.”
SVS – Standort Salzburg (offizieller Hinweis)
„App öffnen, Rechnung fotografieren, mit ID Austria anmelden, Zahlungsbestätigung anfügen und abschicken. Das dauert keine fünf Minuten.”
port41.at – Erfahrungsbericht zur SVS-App (redaktioneller Beitrag)
Fazit für Selbständige in Salzburg: Die digitale Einreichung über svsGO ist der schnellste, sicherste und bequemste Weg – spart Porto und Wartezeit. Wer keine ID Austria hat, sollte deren Beantragung (kostenlos unter oesterreich.gv.at – ID Austria) prüfen oder auf den Postweg setzen. Für die persönliche Beratung im Kundencenter Salzburg gilt: vorher online einen Termin buchen. Der gesamte Vorgang ist gebührenfrei, Sie zahlen nur das Porto bei Postversand. Für Wahlarztrechnungen gilt: Rechnung und Zahlungsbeleg immer gemeinsam einreichen – nur so erhalten Sie die Erstattung.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Rechnung bei der SVS?
Die Bearbeitungszeit beträgt laut SVS in der Regel 2–4 Wochen bei Online-Einreichung, bei Posteinreichung kann es etwas länger dauern. Bei dringenden Fällen hilft die Hotline 050 808 808.
Welche Unterlagen brauche ich für die Rechnungseinreichung?
Sie benötigen die originale Rechnung, einen Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug) und – wenn vorhanden – die ärztliche Verordnung oder Überweisung.
Kann ich die Rechnung auch per Fax einreichen?
Die SVS empfiehlt von der Einreichung per Fax ab, da dieses als unsicher gilt. Nutzen Sie stattdessen das sichere Online-Portal oder den Postweg.
Gibt es eine App für die SVS?
Ja, die SVS-App („svsGO”) ist für iOS und Android verfügbar. Damit können Sie Rechnungen direkt fotografieren und einreichen.
Wie kann ich meine SVS-Beiträge ändern?
Die Beiträge passen sich automatisch an Ihr gemeldetes Einkommen an. Bei starken Einkommensänderungen können Sie einen Antrag auf vorläufige Herabsetzung stellen – Kontaktieren Sie die Hotline 050 808 808.
Was passiert, wenn ich meine Rechnung zu spät einreiche?
Es gibt keine gesetzliche Frist, aber die SVS empfiehlt die Einreichung innerhalb von zwei Monaten nach Behandlung. Je länger Sie warten, desto schwieriger kann die Zuordnung werden.
Kann ich die Rechnung auch von einer anderen Person einreichen lassen?
Ja, eine dritte Person kann die Rechnung in Ihrem Namen einreichen, benötigt dazu aber eine Vollmacht und die ID Austria des Versicherten. Am einfachsten ist die Einreichung durch die versicherte Person selbst.